Auszug - Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung)

 
 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Begegnungszentrum Lunow
Ort: Begegnungszentrum Lunow, Schulstraße 1, 16248 Lunow-Stolzenhagen
LS-024/2014 Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Aileen Buse

Frau Buse erläutert den Gemeindevertretern, dass die bestehende Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nicht für die Baumaßnahme aus dem Jahr 2009 greift.

Es ist notwendig, die Satzung ab 01.01.2009 in Kraft zu setzen. Der vorhandene Satzungstext wird nicht verändert.

Herr Gieseler bittet um Vorlage der alten und der neuen Satzung um einen Vergleich ziehen zu können. Er sieht einen möglichen rückwirkenden Beschluss der Satzung als unmoralisch an.

Herr Püschel erläutert nochmals die Gründe und die Notwendigkeit einer Beschlussfassung zum rückwirkenden in Kraft treten. Eine rechtssichere Satzung muss geschaffen werden.

Die anwesenden Gemeindevertreter diskutieren zum Sachverhalt.

Frau Buse gibt bekannt, dass bereits bei Beschluss der vorliegenden Satzung diese ab 2009 hätte in Kraft gesetzt werden müssen.

Frau von Cysewski sieht bei einer Ablehnung der vorliegenden Satzungsänderung ein erhebliches Problem. Die Eigentümer welche ihren Anteil gezahlt haben, müssten dann ihre Einzahlungen ausgezahlt bekommen. Herr Gieseler und Herr Hagendorf sprechen sich gegen eine rückwirkende Beschlussfassung aus.

Nach weiterer intensiver Diskussion der Gemeindevertreter verweist Frau von Cysewski nochmals auf die Folgen einer Ablehnung wie z.B. die Rückzahlung der bereits eingegangenen Beträge bzw. die Unglaubwürdigkeit der Gemeinde bei anderen gefassten Beschlüssen.

Frau Teichert spricht sich für eine Veränderung der Satzung aus.

Die Gemeindevertreter sehen den Fehler, eine falsche Satzung vorgelegt zu bekommen und zu beschließen, eindeutig bei der Amtsverwaltung. Die Satzung wurde den Gemeindevertretern fehlerhaft vorgelegt.

Herr Püschel informiert, sollten keine Beiträge erhoben werden, wird die Kommunalaufsicht dies bei ihrer Prüfung feststellen und dann die Erhebung durchsetzen. Die Gemeinde ist einfach verpflichtet Erschließungsbeiträge zu erheben!

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung). Die Satzung soll rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft treten.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

8

4

3

1

0