Auszug - Ausweisung einer eingeschränkten Haltverbots-Zone Choriner Bahnhofstraße
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Herr Matthes erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Herr Polster erfragt bezüglich der vorgeschlagenen Haltverbotszone den Verlauf dieser bzw. wo soll diese enden bzw. aus der anderen Richtung (Bahnhof) beginnen? Herr Matthes sagt eine Prüfung dessen zu. Herr Böhm ergänzt, dass die Straße so schmal ist, dass dort ohnehin nicht geparkt werden kann. Herr Riebe weist daraufhin, dass das absolute Haltverbot ohnehin oben an der Kreuzung (Bahnhofstr./Dorfstr.) endet.
Festlegung: Im Beschlussvorschlag sind die Worte „gemäß vorliegendem Lageplan“ zu streichen. Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Ausweisung einer eingeschränkten Haltverbots-Zone in der Choriner Bahnhofstraße.
Abstimmungsergebnis
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