Auszug - Ausweisung einer eingeschränkten Haltverbots-Zone Choriner Bahnhofstraße

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.4
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-039/2019 Ausweisung einer eingeschränkten Haltverbots-Zone Choriner Bahnhofstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Herr Polster erfragt bezüglich der vorgeschlagenen Haltverbotszone den Verlauf dieser bzw. wo soll diese enden bzw. aus der anderen Richtung (Bahnhof) beginnen?

Herr Matthes sagt eine Prüfung dessen zu.

Herr Böhm ergänzt, dass die Straße so schmal ist, dass dort ohnehin nicht geparkt werden kann.

Herr Riebe weist daraufhin, dass das absolute Haltverbot ohnehin oben an der Kreuzung (Bahnhofstr./Dorfstr.) endet.

 

Festlegung:

Im Beschlussvorschlag sind die Worte „gemäß vorliegendem Lageplan“ zu streichen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Ausweisung einer eingeschränkten Haltverbots-Zone in der Choriner Bahnhofstraße.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

10

9

0

1

0

 


  Beschluss: 28.03.2019 Gemeindevertretung Chorin geändert beschlossen
Termin 11.04.2019 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 11.04.2019 Status: (offen)
Auftrag: