Auszug - Konkretisierung der Verfahrensweise bei der Beschlussfassung von Grundstücksverkäufen
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Herr Hildebrand reklamiert die im Vergleich zur beantragten Beschlussformulierung geänderte Formulierung im Beschlussvorschlag, d.h. den Antragstellern ging es dabei lediglich um das gemeindliche Eigentum.
Auf Vorschlag von Herrn Polster wird dementsprechend folgende Änderung des Beschlussvorschlages festgelegt: Im Satz 1 soll es heißen:….bei dem Verkauf von kommunalen Grundstücken…
Mit dieser Änderung wird der Beschluss zur Abstimmung gebracht. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, bei dem Verkauf von kommunalen Grundstücken zwischen Grundstücksgeschäft und vorgelagerter Grundstücksangelegenheit zu unterscheiden. Eine Grundstücksangelegenheit wird öffentlich verhandelt, der Tagesordnungspunkt nennt neben der Flurbezeichnung die Anschrift sowie einen ggf. gebräuchlichen Namen.
Abstimmungsergebnis
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