Auszug - Bereitstellung eines Grundstückes für die Errichtung eines Mobilfunkmastes am Golzower Weg im OT Chorin, westlich der Eisenbahnbrücke
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Herr Buse: aus Sicht des Ortsbeirates Chorin bestehen dagegen keine Bedenken. Frau Kruppke weist daraufhin, dass sich die Bezeichnung des Beschlusses (Seite 1) und die Formulierung des Beschlussvorschlages (Seite 2) unterscheiden (anderer Inhalt). Herr Horst ergänzt, dass es sich bei diesem Beschluss lediglich um die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens handelt. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin stimmt der Errichtung eines Funkmastes durch die Deutsche Telekom auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Chorin, Flur 2, Flurstück 59, vorbehaltlich einer noch zu treffenden vertraglichen Regelung, zu.
Abstimmungsergebnis
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