Auszug - Änderung der Schaltzeiten für die Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gemeinde Chorin mit allen Ortsteilen, außer OT Golzow

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 5.4
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-047/2014 Änderung der Schaltzeiten für die Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gemeinde Chorin mit allen Ortsteilen, außer OT Golzow
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Beate Gietz

Herr Horst und Herr Polster erläutern die Beschlussvorlage. Der HFA hat dazu beraten und empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Chorin, außer OT Golzow, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, in den Abendstunden bis 22.00 Uhr zu betreiben.

Die Gemeindevertretung beschließt, weiterhin die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Chorin, außer OT Golzow, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, in den Morgenstunden ab 05:00 Uhr bis zum Hellwerden zu betreiben.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

10

10

0

0

0