Auszug - Änderung der Schaltzeiten für die Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gemeinde Chorin mit allen Ortsteilen, außer OT Golzow
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Herr Horst und Herr Polster erläutern die Beschlussvorlage. Der HFA hat dazu beraten und empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen. Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Chorin, außer OT Golzow, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, in den Abendstunden bis 22.00 Uhr zu betreiben. Die Gemeindevertretung beschließt, weiterhin die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Chorin, außer OT Golzow, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, in den Morgenstunden ab 05:00 Uhr bis zum Hellwerden zu betreiben.
Abstimmungsergebnis
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