Auszug - Dritte Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Klosters Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.3
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:36
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-048/2019 Dritte Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Klosters Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

In einer E-Mail vom 18.04.2019 von Frau Dr. Siedler an den AD Herrn Matthes wurde übermittelt, dass eine Änderung in der Entgeltsatzung mit Punkt 6 mit folgendem Inhalt, angepasst wurde:

6. Öffnungsklausel

Bei einer gewerblichen Nutzung der gesamten Anlage unterliegt die Nutzung einer individuellen Vertragsgestaltung abweichend von den ansonsten festgesetzten Entgeltsätzen.

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die dritte Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Klosters Chorin.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

9

9

0

0

0

 


  Beschluss: 25.04.2019 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termin 09.05.2019 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung: Kloster Chorin  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 09.05.2019 Status: (offen)
Auftrag: