Auszug - Dritte Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Klosters Chorin
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In einer E-Mail vom 18.04.2019 von Frau Dr. Siedler an den AD Herrn Matthes wurde übermittelt, dass eine Änderung in der Entgeltsatzung mit Punkt 6 mit folgendem Inhalt, angepasst wurde: 6. Öffnungsklausel Bei einer gewerblichen Nutzung der gesamten Anlage unterliegt die Nutzung einer individuellen Vertragsgestaltung abweichend von den ansonsten festgesetzten Entgeltsätzen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die dritte Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Klosters Chorin.
Abstimmungsergebnis
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