Auszug - Herrichten der Sanitärräume des Bauhofes Oderberg
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Herr Marschner stellt fest, dass die Sanitärräume des Bauhofes in Oderberg noch der Stadt gehören. Der Amtsdirektor informiert, dass auf der nächsten Sitzung ein diesbezüglicher Besitzüberlassungsvertrag zwischen dem Amt und der Stadt Oderberg behandelt wird. Herr Otto und Herr Matthes sind sich einige, dass die Zustände vor Ort für die Mitarbeiter unzumutbar sind. Herr Polster schließt sich dem an. Es kann aber nur ein erster Schritt sein, da z. B. der Zustand der Technik nicht besser ist. Frau Hähnel kritisiert, dass Oderberg jetzt zehn Jahre im Amt Britz-Chorin-Oderberg verwaltet wird und erst jetzt etwas passiert. Der Amtsdirektor verweist diesbezüglich auf die langwierige Prüfung alternativer Standorte für den Bauhof. Beschluss:
Der Amtsausschuss befürwortet die Herstellung von Sanitärräumen für den Bauhofstandort Oderberg und beschließt die Umsetzung.
Gemäß § 10 (2.2) der Hauptsatzung wird der Amtsdirektor ermächtigt, das entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen und den Zuschlag zu erteilen. Der entsprechende Vergabevermerk wird dem Amtsauschuss zugeleitet. Abstimmungsergebnis
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