Auszug - Überlassung einer ca. 2.683 m² großen Teilfläche aus dem Flurstück 340/0.0 der Flur 1 in der Gemarkung Neuendorf an das Amt Britz-Chorin-Oderberg
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Herr Zoschke macht auf folgende inhaltliche Änderung des Vertrages aufmerksam: - Seite 1 – Stadt Oderberg streichen, dafür Amt Britz-Chorin-Oderberg aufnehmen - Seite 3 - § 5, Satz 3 – die Wörter „und die Stadt Oderberg“ werden hinter „Amt“ eingefügt.
Mit dieser Änderung wird abgestimmt. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, eine ca. 2.683 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 340/0.0 der Flur 1 in der Gemarkung Neuendorf, mittels Besitzüberlassungsvertrag, an das Amt Britz-Chorin-Oderberg, Eisenwerkstr. 11, 16230 Britz, zur Betreibung eines amts-eigenen Bauhofes, unentgeltlich zu überlassen. Die Überlassung erfolgt rückwirkend ab 01.05.2019 und zunächst befristet bis zum 31.12.2030. Macht dass Amt von seinem Kündigungsrecht nicht Gebrauch, so verlängert sich das Vertragsverhältnis um weitere 3 Jahre. Das Amt trägt jegliche Verpflichtungen und Kosten die aus dem Vertragsverhältnis entstehen.
Folgende Änderung ergibt sich im Satz 3: Die Wörter „und die Stadt Oderberg“ werden hinter das Wort „Amt“ eingefügt.
In der Anlage „Besitzüberlassungsvertrag“ wird Folgendes geändert: Seite 1 – „Stadt Oderberg“ wird gestrichen und dafür „Amt Britz-Chorin-Oderberg“ aufgenommen Seite 3, § 5, Satz 3 – Die Wörter „und die Stadt Oderberg“ werden hinter das Wort „Amt“ eingefügt.
Abstimmungsergebnis
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