Auszug - Wahrnehmung der Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal durch die Gemeinde, Zustimmung zum Abschluss einer Grundsatz- und Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals und zur Gründung eines Zweckverbandes
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Herr Dr. Gollner erläutert den historischen Werdegang zum Finowkanal.
Dem Landrat Herr Kurth wird das Wort erteilt.
Herr Kurth gibt weitere Informationen zum Projektplan. Er erklärt die bisherige finanzielle Situation und erläutert den zukünftigen Werdegang. Der Bund übernimmt die Wartung der Wasserstraße (Dämme, Kanäle und Reparaturleistungen usw.) und die Kommunen in Form des zu gründenen Zweckverbands die 12 Schleusen ohne die Brücken. Der Kreis stellt 150.000 € für jede Schleuse zur Verfügung und erhält 50 % der Kosten vom Bund. Die Kommunen müssen lediglich 50.000 € pro Schleuse aufbringen. Von diesen Kosten übernimmt 90 % das Land Brandenburg. Die Kommunen müssen erst bezahlen, wenn das Geld vom Land eingegangen ist. Der Zweckverband ermittelt die weiteren Kosten dann mit einem Umlageschlüssel pro Kopf für die Gemeinde. Die Beschlussvorlage dient zum jetzigen Zeitpunkt dafür, dass der Amtsdirektor im Namen der Gemeinde weitere Verhandlungen führen darf. Die Gemeinde würde dann Mitglied im Zweckverband werden und die Automatisierung der Schleusen gemeinsam mit den anderen Mitgliedern voranbringen. Der Kreistag würde dann 300.000 € pro Jahr für die Betriebskosten der Schleusen zur Verfügung stellen.
Frau Fürst möchte wissen, ob im Zweckverband auch Mitglieder aus anderen Landkreisen vertreten sind und ob die Stimmverteilung entsprechend der Vorlage übernommen wird?
Herr Kurth erklärt, dass der Zweckverband aus den Mitgliedern des KAG und der betroffenen, Anlieger Kommunen besteht. Das Stimmenverhältnis soll nach derzeitigem Stand wie folgt übernommen werden: 10 Stimmen Landkreis und 10 Stimmen Kommunen. Eberswalde erhält zwei Stimmen aufgrund der Größe und des daraus folgendem Finanzvolumens. Andere Vorschläge zur Stimmverteilung sind sehr willkommen.
Herr Dr. Gollner erkundigt sich, ob das Land als Geldgeber mit im Zweckverband vertreten ist?
Herr Kurth erklärt, dass der Bund kein Mitglied werden darf und das Land nicht möchte. Der Kreistag muss über den finanziellen Zuschuss entscheiden und der Landrat hat dann im Nachgang dem Kreistag Rechenschaft abzulegen.
Herr Matthes erklärt, dass dieser Modus gerecht und fair ist.
Frau Fürst erkundigt sich weiterhin, ob bereits eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt wurde und gibt zu bedenken, dass seit 2011 die Baukosten enorm angestiegen sind.
Herr Kurth erklärt, dass es sich um denkmalrechtliche Instandhaltungen handeln wird und das die motorisierte Schifffahrt bei den Kalkulationen mit berücksichtigt wurde.
Herr Dr. Gollner zieht einen dauerhaften Zwang an den Zweckverband. Das selbstverwaltungsrecht der Gemeinde ist dadurch sehr eingeschränkt.
Herr Kurth erklärt, dass ein Austritt jederzeit möglich ist und dann die anderen Mitglieder die Aufgabe übernehmen.
Herr Butzkies erklärt, dass es sich bei der Vorlage lediglich um einen Entwurf der Satzung handelt und per Beschluss der Amtsdirektor von der Gemeinde Beauftragt wird, weitere Verhandlungen zu führen.
Herr Dr. Gollner stellt den Antrag auf Verschiebung des Tagesordnungspunktes. Ergebnis: 2x Ja; 5x Nein und keine Enthaltung.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Vorlage.
Beschluss: 1. Zu den Aufgaben der Gemeinde gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Gemeinde ist sich ihrer Verantwortung für die Region Finowkanal bewusst und will die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal auf der Grundlage des Projektplanes (Anlage) auch weiterhin freiwillig wahrnehmen.
2. Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss einer Grundsatz- und einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals grundsätzlich zu.
Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.
3. Die Gemeindevertretung stimmt der Gründung eines Zweckverbandes, auf den die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll, grundsätzlich zu. Der Amtsdirektor wird beauftragt, der Gemeindevertretung eine mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg abgestimmte und genehmigungsfähige Verbandssatzung zur Gründung eines Zweckverbandes vorzulegen, auf den die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll.
Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.
4. Die Gemeindevertretung bekennt sich dazu, dass der Teilabschnitt Langer Trödel zur Region Finowkanal gehört und eine sinnvolle touristische Entwicklung und effiziente Betriebsführung auf Dauer nur möglich sind, wenn dem Zweckverband auch die Betriebsführung und Unterhaltung für die Schleuse Zerpenschleuse und die für ihren Betrieb notwendigen Bauwerke übertragen werden. Über den Zeitpunkt der Übertragung soll der Zweckverband nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 entscheiden. Dazu soll der Zweckverband so rechtzeitig Verhandlungen mit den beteiligten Partnern aufnehmen, dass eine Übertragung innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 möglich ist. Mit den Verhandlungen ist spätestens ein Jahr vor geplanter Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 zu beginnen.
5. Der Amtsdirektor wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 3, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneter, erforderlicher und zweckmäßiger Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.
Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.
Abstimmungsergebnis
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