Auszug - Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)- Neubau Spielplatz OT Senftenhütte

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.4 Beschluss:CH-060/2019
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 14.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:35
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-060/2019 Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)- Neubau Spielplatz OT Senftenhütte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes verliest den Beschluss und teilt die Änderungen mit (siehe Beschluss).

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin  beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Plan für den Neubau des Spielplatzes im OT Senftenhütte zu erteilen, sodass der Bauantrag gestellt werden kann mit folgenden Ergänzungen:

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilung folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.
  2. Die Mehrkosten von ca. 20.000,00 € können aus nicht geplanten Einzahlungen aus dem Verkauf von Grundstücken (22.000,00 €) finanziert werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

9

9

0

0

0