Auszug - Leinenpflicht beim Führen von Hunden

 
 
Haupt- und Finanzausschuss Chorin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Chorin
Datum: Di, 14.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:55
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-061/2019 IV Leinenpflicht beim Führen von Hunden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Polster fasst den Inhalt der Informationsvorlage zusammen. Für das Einführen einer Leinenpflicht wären durch die Gemeinde vorab bestimmte Voraussetzungen zu schaffen, wie zum Beispiel das Erschaffen von Hundeplätzen. Des Weiteren könnte die Einhaltung eines Leinenzwangs nicht durch die Amtsverwaltung durchgesetzt / kontrolliert werden.

 

Herr Horst spricht sich dafür aus, dass eine Veröffentlichung des Inhaltes der Informationsvorlage im Amtsblatt geschieht. Die Menschen sollen sensibilisiert werden, denn es gibt sicher eine Dunkelziffer. Vorab soll jedoch in allen Ortsteilen die Aufstellung von Hundekotbehältern vorgenommen werden.

 

Der Amtsdirektor Herr Matthes schlägt vor, eine Einwohnerfragestunde durchzuführen, um das Thema des Leinenzwanges im Interesse der Allgemeinheit zu bescheiden. So kann die Gemeindevertretung ihre Entscheidung danach ausrichten.

 

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Bekanntmachung der Problematik im Amtsblatt, eine Thematisierung in den Ortsbeiräten sowie eine Thematisierung der Hundekotbehälter in der Gemeindevertretung.

 

Herr Riebe schlägt vor, mit der Bekanntmachung im Amtsblatt auch gleich die Information herauszugeben, dass das Thema in den Ortsbeiräten thematisiert wird.