Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Freiwenwalde und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
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§ 2 – Mandatierung wird von Frau Köppen als rechtlich bedenklich gesehen. Dies wird durch den Amtsdirektor ausgeräumt. Beschluss: Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin Oderberg beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Freienwalde und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Abstimmungsergebnis
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