Auszug - Abschluss eines Besitzüberlassungsvertrages für eine ca. 2.683 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 340/0.0 der Flur 1 in der Gemarkung Neuendorf - Bauhof Oderberg -
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Künftig sind die finanziellen Auswirkungen darzustellen. § 5 (Laufzeit) ist dem Beschluss der Stadt Oderberg anzupassen. „Der Vertrag kann vom Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Stadt Oderberg mit einer Frist….. gekündigt werden.“ Beschluss: Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt, eine ca. 2.683 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 340/0.0 der Flur 1 in der Gemarkung Neuendorf, mittels Besitz-überlassungsvertrag, von der Stadt Oderberg unentgeltlich zu übernehmen. Die Überlassung soll rückwirkend ab 01.05.2019 und zunächst befristet bis zum 31.12.2030 erfolgen. Der Vertrag kann vom Amt und der Stadt Oderberg mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der vereinbarten Vertragszeit gekündigt werden. Macht das Amt von seinem Kündigungsrecht nicht Gebrauch, so verlängert sich das Vertragsverhältnis um jeweils weitere 3 Kalenderjahre. Das Amt trägt jegliche Verpflichtungen und Kosten die aus dem Vertragsverhältnis entstehen.
Abstimmungsergebnis
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