Auszug - Grundsatzbeschluss zur Kindertagesstätte in Brodowin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 5.4
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-03/2014 Grundsatzbeschluss zur Kindertagesstätte in Brodowin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:51.15.09

Herr Horst erläutert die Beschlussvorlage. Die heutige Kita entspricht nicht mehr den Anforderungen einer modernen Kindertagesstätte, weder die Spielfläche drinnen noch draußen u. a. werden den heutigen Grundsätzen gerecht.

Die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zum  Bau einer neuen Kita ist eine Investition in die Zukunft.

Herr Dr. Luthardt unterstützt die Notwendigkeit der Fassung dieses Grundsatzbeschlusses, der Erhalt der 3 Kitas der Gemeinde muss gesichert werden.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt grundsätzlich den Neubau einer Kita auf einem Teilstück der Gemarkung Brodowin Flur 1/ Flurstück 27 Hierfür sind eine Grundstücksteilung und die Zuwegung abschließend in 2014 zu regeln. Dieser Beschluss wird vorbehaltlich folgender Regelungen getroffen:

 

  1. Es müssen Eigenmittel aus dem Verkauf der „Alten Schule“ und des jetzigen Kitagebäudes generiert werden.
  2. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten zu prüfen, Fördermittel zur Finanzierung des Kita-Neubaus einzuwerben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

15

11

11

0

0

0