Auszug - Tempo 30 entlang der Hebewerkstraße innerhalb der Ortslage Niederfinow
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Frau Fürst erklärt, dass bereits Teilablehnungen für eine Tempo 30 km/h Zone der Verwaltung vorliegen.
Herr Matthes erklärt, dass eine erneute Antragsstellung mit neuen Argumenten (Lärm, Gesundheitsgefährdungen und Straßenschäden) gestellt werden soll, um auf die Dringlichkeit und das Gefahrenpotenzial hinzuweisen.
Herr Blanke erkundigt sich, ob das Tempolimit vom Orteingangs- bis zum Ortsausgangsschild reichen wird.
Herr Großebokermann erklärt, dass ein durchgehendes Tempolimit unwahrscheinlich ist, da bereits Ablehnungen für Teile der Hebewerkstraße erfolgten. Auch sei der Gesundheitsschutz als Argument sehr unrealistisch.
Herr Matthes ergänzt, dass eine Ablehnung nicht schon im Vorfeld diskutiert werden sollte. Die betroffenen Bürger sollten aktiv mit eingebunden werden.
Frau Fürst verweist auf Ahrensfelde, da dort auch ein durchgehendes Tempolimit (30 km/h) eingerichtet wurde.
Herr Matthes ergänzt, nicht nur Ahrensfelde, sondern auch im Liepe und Finowfurt. Der Landrat hatte versprochen sich persönlich für dieses Tempolimit einzusetzen. Beim Termin werden ihm auch die Lärmprotokolle (Auswertungen der Dialog-Displays) übergeben. Auch wird er den Leiter des Landesstraßenbetriebs einladen, um die Schäden auf der Hebewerkstraße zu zeigen. Derzeit fehlen leider Ingenieure um die Bauarbeiten zu planen. Geld ist aber ausreichend vorhanden.
Herr Kempter schlägt vor, dass eine Videobefahrung auf der Straße durchgeführt werden sollte, um den Verantwortlichen das Ausmaß der Schäden zu präsentieren.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entlang der Hebewerkstraße (L29), An der Zugbrücke (L29) sowie der Hohenfinower Straße (L29). Das Amt wird aufgefordert, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Abstimmungsergebnis
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