Auszug - Wahlprüfungsentscheidung nach § 57 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg
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Herr Matthes erläutert die Beschlussvorlage als gesetzlich vorgeschriebene Formalie. Da für das Wahlgebiet der Gemeinde Chorin keine Wahleinsprüche gegen die Richtigkeit der festgestellten Ergebnisse der Kommunalwahlen am 26.05.19 vorliegen, empfiehlt er die Beschlussannahme.
Frau Kruppke erinnert an das Vorhaben, die Komplexität der Kommunalwahlen durch Änderung der Rechtsbestimmungen zu entzerren. Herr Matthes wird sich dazu mit seinen Amtskollegen (Bürgermeister, Amtsdirektoren) im Barnim beraten, dies allerdings nicht vor Okt. bzw. Nov. 2019. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung, des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Ortsbeiräte in den Ortsteilen der Gemeinde Chorin am 26. Mai 2019 vorliegen. Die Wahl ist gültig.
Abstimmungsergebnis
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