Auszug - Inzidente Prüfung des Jahresabschlusses 2016 des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
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Herr Matthes weist auf die Vielzahl der zu erstellenden Jahresabschlüsse hin (über 50). Das RGPA ist eingebunden und die inzidente Prüfung gilt nur für die Jahresabschlüsse des Jahres 2016. Herr Dr. Gollner erkundigt sich, was dem Amt entgeht, wenn die Prüfungsintensität jetzt zurückgeschraubt wird. Herr Matthes erläutert, dass es sich um eine vereinfachte Prüfung handelt. Es besteht kein Risiko für die Gemeinden und der Amtsdirektor erhält keine vollständige Entlastung. Herr Dr. Gollner kritisiert, dass vom RGPA eine Erläuterung kommen müsste, welche Daten nur „inzident“ geprüft werden. Herr Polster ist der Meinung, dass es dem RGPA freisteht, was es prüft. Die Fragen hätten eigentlich dem RGPA gestellt werden müssen, die Vorlage ist seiner Ansicht nach nicht notwendig. Auch Frau Hähnel ist der Auffassung, dass die Vorlage nicht nötig wäre, dass Protokoll der Prüfung kann eingesehen werden. Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg empfiehlt dem Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim, mit der Prüfung des vollständig aufgestellten Jahresabschlusses 2017, den Jahresabschluss 2016 inzident zu prüfen. Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. AA-038/2019 vom 01.08.2019 aufgehoben. Abstimmungsergebnis
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