Auszug - Wahlprüfungsentscheidung nach § 57 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg
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Die Vorsitzende lässt über die Wahlprüfungsentscheidung nach § 57 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg abstimmen. Die Abstimmung erfolgt einstimmig. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung, der ehrenamtlichen Bürgermeisterin und der Ortsvorsteher in den Ortsteilen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen am 26. Mai 2019 vorliegen. Die Wahl ist gültig.
Abstimmungsergebnis
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