Auszug - Versetzung eines Briefkastens der Deutschen Post AG sowie der Ablagebox der MOZ innerhalb der Ortslage Neuehütte
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Herr Horst erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Frau Damm erfragt, warum eine Versetzung nötig ist. Das Flurstück 146 auf dem sich derzeit die Briefkästen befinden, ist nicht verkauft worden.
Herr Polster beantragt den Beschluss von der Tagesordnung zu nehmen, weil keine Empfehlung des OB Neuehütte dazu vorliegt und Vor- und Nachteile der Maßnahme in der BV nicht erläutert werden. Von der Verwaltung ist dazu mehr Vortrag nötig.
Herr Horst klärt darüber auf, dass der jetzige Standort nicht mehr der Gemeinde gehört.
Herr Polster schlägt analog dem Golzower Beispiel vor, die derzeit verschiedenen Standorte zu bündeln. Frau Wähner favorisiert die Variante 2).
Frau Damm wirft erneut ein, dass das Flurstück 146 der Flur 1 nicht verkauft worden ist und daher eine Versetzung nicht nötig sei. Dazu legt sie einen Flurkartenausschnitt zur Einsicht vor.
Herr Polster stellt fest, dass sich die Ortsvorsteherin Neuehütte gegen den Beschluss erklärt.
Beschluss: □ Variante 1: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Versetzung des Briefkastens der Deutschen Post AG und der Ablagebox der MOZ an den neuen Standort (siehe Lagekarte) auf dem Flurstück 146 links neben der Bushaltestelle der Gemeinde Chorin OT Neuehütte sowie die gebührenfreie Sondernutzungserlaubnis für die Deutsche Post AG zur Standortänderung.
X Variante 2: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Versetzung des Briefkastens der Deutschen Post AG, des Briefkastens der City-Briefbote GmbH und der Ablagebox der MOZ an den neuen Standort (siehe Lagekarte) auf dem Flurstück 146 links neben der Bushaltestelle der Gemeinde Chorin OT Neuehütte sowie die gebührenfreie Sondernutzungserlaubnis für die Deutsche Post AG zur Standortänderung.
Abstimmungsergebnis
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