Auszug - Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zum »Kulturerbe Oderbruch«
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Herr Matthes informiert, dass die Idee mehrerer Städte und Gemeinden des Oderbruches unterstützt werden soll. Er teilt mit, dass die Gemeinde auch formlos wieder aus der Arbeitsgemeinschaft austreten kann. Ferner verweist Herr Matthes ausdrücklich auf Absatz 2 des Beschlussvorschlages.
Herr Anders bemerkt, dass der Haushalt der Gemeinde Liepe für das Jahr 2020 bis 31.12.2019 beschlossen werden müsste. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt, den Amtsdirektor, seinen allgemeinen Stellvertreter sowie den ehrenamtlichen Bürgermeister mit der Unterzeichnung der »Vereinbarung zur Gründung und Arbeitsweise einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft Kulturerbe Oderbruch« zu beauftragen. Die in der Vereinbarung enthaltenen Regelungen zu den Aufgaben sowie zur Deckung des Finanzbedarfs der Arbeitsgemeinschaft werden bestätigt.
Das es sich bei der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft um eine freiwillige Aufgabe handelt, steht die Finanzierung des Mitgliedsbeitrages unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde Liepe ab dem Haushaltsjahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen kann oder ein Haushalt mit Haushaltssicherungskonzept genehmigt wird.
Abstimmungsergebnis
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