Auszug - Wahlprüfungsentscheidung nach § 57 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg
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Keine Fragen. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Oderberg am 26. Mai 2019 vorliegen. Die Wahl ist gültig.
Abstimmungsergebnis
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