Auszug - Errichtung einer Stromsäule für einen geplanten Mehrgenerationenpark
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Herr Dr. Gollner merkt an, dass keine Beschlusslage bezüglich des Grundstückes bestehe. Es sei fahrlässig den Vorgang ohne Beschluss zum Grundstück zu beschließen. Der Amtsdirektor erklärt, dass gemäß den Aussagen von Herrn Schellhase eine einseitige Gestattungserklärung das Grundstück betreffend ausreichend wäre. Wegen der vorliegenden Beschlussvorlage erklärt die Vorsitzende der Gemeindevertretung, dass die Beschlussfassung über die Stromsäule unabhängig von der Maßnahme „Mehrgenerationenplatz“ sei. Beschluss:
Abstimmungsergebnis
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