Auszug - Änderung Satzung zur Regelung der Gewährung einer pauschalen Aufwandsentschädigung, Würdigung für langjährige Zugehörigkeit sowie Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (AufwZuwFF)
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Frau Spann erläutert auf Nachfrage, dass die Zahlung der Aufwandsentschädigung nun einmal jährlich stattfindet, da die Abrechnung ohnehin erst am Jahresende erfolgt.
Frau Hähnel erkundigt sich, ob dieses Mal alles abgestimmt ist, beim letzten Mal gab es wohl Probleme. Frau Spann verweist auf die Abstimmung der Ortswehrführer untereinander. Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Aufwandsentschädigungs- und Zuwendungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (AufwZuwFF) entsprechend der Anlage 1 dieser Vorlage zum 01.01.2020. Abstimmungsergebnis
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