Auszug - Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
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Der Amtsdirektor erläutert die neue Rechtslage nach der kommunalen Aufwandsentschädigungsverordnung und verweist auf die Größe des Amtes und den Aufwand für die Mitglieder des Amtsausschusses. Es wurden nicht zwingend die maximal möglichen Beträge festgeschrieben, sondern eine moderate Anhebung der Entschädigungen vorgenommen.
Der Amtsdirektor verliest weiterhin noch Änderungen gegenüber der Vorlage zu § 5 Absatz 2 und § 7 (siehe Beschlussfassung). Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg entsprechend der Anlage 1 und mit folgenden Änderungen:
§ 5 Absatz 2:
„Die Vorsitzenden der Ausschüsse des Amtsausschusses erhalten eine zusätzliche pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro. Ihre Stellvertreter erhalten für die Dauer der Vertretung eine zusätzliche pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro.“
§ 7:
„Mitglieder von Beiräten im Sinne des § 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro.“ Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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