Auszug - Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 7.2
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 07.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:05
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-060/2019 Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20

Der Amtsdirektor erläutert die neue Rechtslage nach der kommunalen Aufwandsentschädigungsverordnung und verweist auf die Größe des Amtes und den Aufwand für die Mitglieder des Amtsausschusses. Es wurden nicht zwingend die maximal möglichen Beträge festgeschrieben, sondern eine moderate Anhebung der Entschädigungen vorgenommen.

 

Der Amtsdirektor verliest weiterhin noch Änderungen gegenüber der Vorlage zu § 5 Absatz 2 und § 7 (siehe Beschlussfassung).


Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg entsprechend der Anlage 1 und mit folgenden Änderungen:

 

§ 5 Absatz 2:

 

Die Vorsitzenden der Ausschüsse des Amtsausschusses erhalten eine zusätzliche pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro. Ihre Stellvertreter erhalten für die Dauer der Vertretung eine zusätzliche pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro.

 

§ 7:

 

Mitglieder von Beiräten im Sinne des § 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro.


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

15

15

-

-

-

 


  Beschluss: 07.11.2019 Amtsausschuss geändert beschlossen
Mit Terminverzug am 31.12.2019 realisiert Koordinierung:
Haupt- und Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: John Wrana  
Termin: 21.11.2019 Status: 31.12.2019
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: