Auszug - Grundsatzbeschluss zur Aufstellung Flächennutzungsplanung gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 BauGB für das gesamte Stadtgebiet
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Frau Schröter ist grundsätzlich für den FNP. Sollten aber die finanziellen Mittel zu Lasten der Maßnahme „Hort“ gehen, ist ihr der Hort wichtiger als der FNP.
Frau Hähnel bemerkt, dass der FNP in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Barnim erstellt und mit deren Hilfe finanziert wird. Der FNP hat nichts mit dem Hort zu tun. Um Baumaßnahmen in Oderberg durchführen zu können, ist auch die Aufstellung eines FNP wichtig.
Herr Matthes berichtet von der Regionalversammlung in Prenzlau. In dem Zusammenhang wird ein integrierter Regionalplan erstellt. Des Weiteren geht er auf die Windkraftnutzung und den Ausbau der grundfunktionalen Schwerpunkteorte ein. Er spricht die FAG-Zuwendung von ca. 100 T€ an. Um die Bauleitplanung besser entwickeln zu können, ist die Aufstellung eines FNP notwendig.
Herr Zoschke sieht das genauso, den FNP auf den Weg zu bringen, denn irgendwann können jungen Familien keine Flächen zur Verfügung gestellt werden.
Herr Gramss ist für die Entwicklung von Oderberg und somit auch für den FNP. Es wird in Zukunft keine Fördermittel ohne einen genehmigten FNP geben.
Frau Hähnel berichtet von einer Informationsveranstaltung am 01.10.2019 der Gemeinden des ehemaligen Amtes Oderberg, wo es um die Flächennutzungspläne (FNP) für die Kommunen ging. Der FNP für die Stadt Oderberg würde ca. 213 T€ kosten.
Herr Matthes teilt mit, dass die Angermünder Schulen so ausgelastet sind, dass keine Kinder mehr aufgenommen werden können. Diese Chance sollte für Oderberg genutzt werden, um entsprechende Argumente für den Ausbau des Hortes vorzubringen. Es wurden seinerzeit keine rechtskräftigen Verträge mit den Schulen abgeschlossen. Es besteht ein schwebender Zustand der Rechtmäßigkeit.
Frau Hähnel informiert, dass zurzeit 48 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahre und 158 Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahre in Oderberg leben. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet unter der Maßgabe einer auskömmlichen sichergestellten Finanzierung. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die dafür notwendigen Mittel zu akquirieren.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Fördermittelantrag wurde gestellt. |
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