Auszug - Änderung der Vereinsförderrichtlinie Gemeinde Britz
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Zu diesem TOP erfolgte keine Wortmeldung. Es erging nachfolgender Beschluss. Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die Änderung des § 2 Abs. 1 der Vereinsförderrichtlinie. Anträge auf Zuwendungen für das Förderjahr sind jeweils bis zum 30. Juni des Vorjahres schriftlich bei der Gemeinde unter Verwendung des Antragsformulars zu stellen.
Abstimmungsergebnis
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