Auszug - Aufhebung der Einbahnstraßenregelung "Eisenwerkstraße"

 
 
Bauausschuss Britz
TOP: Ö 8.3
Gremium: Bauausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 11.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-087/2019 Aufhebung der Einbahnstraßenregelung "Eisenwerkstraße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:2019o00376

Um insbesondere den Verkehrsfluss, der im Zusammenhang mit der Hol- und Bringesituation der „alten“ Kita entstanden war, zu steuern, wurde in der Eisenwerkstraße im Bereich zwischen Eberswalder Straße (Sparkasse) und „alter“ Kita eine Einbahnstraße eingerichtet.

 

Nachdem nunmehr die neue Kita bezogen wurde, hat sich gezeigt, dass der Hol- und Bringeverkehr fast ausschließlich über den Parkplatz an der Eberswalder Straße erfolgt und sich somit die Verkehrslage auf der Eisenwerkstraße entspannt hat.

 

Gleichzeit sind neue Probleme mit der Einrichtung der Einbahnstraße entstanden, wie z.B. der Lieferverkehr zum Gewerbegrundstück Eberswalder Straße 93, die Mehrbelastung des Teils der Eisenwerkstraße, der nicht Einbahnstraße ist bzw. der zu erwartende Verkehr zum / vom geplanten Wohngebiet „ehemalige Eisengießerei“.

 

Herr Günther weist in diesem Zusammenhang aber auch auf die Vorteile der Einbahnstraßenregelung hin. Insbesondere durch die Möglichkeit des Linksabbiegens in die Weberstraße kommt es immer wieder zum Rückstau auf die Gleisanlagen der Deutschen Bahn. Dieses Gefährdungspotenzial wird durch das Aufheben der Einbahnstraßenregelung in der Eisenwerkstraße verstärkt, da in die Eisenwerkstraße einbiegende Fahrzeuge durch ausfahrende Fahrzeuge teilweise behindert werden.

 

Nach einer kurzen Diskussion sprechen sich die Ausschussmitglieder mehrheitlich (3 Ja-Stimmen; 1 Enthaltung) für die Abschaffung der Einbahnstraßenregelung aus. Somit wird der Gemeindevertretung die Annahme des Beschlussvorschlags empfohlen.