Auszug - Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2020
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Herr Horst informiert über die aktuellen Einwohnerzahlen in den Choriner Ortsteilen wie folgt:
Herr Uwe Kegel und Frau Brandenburger stellen den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Sandkrug e.V. vor. Der Verein ist 2007 gegründet worden und hat aktuell 84 Mitglieder, von denen 12 aus Hatten/Sandkrug (Partnergemeinde in Niedersachsen) sind. Herr Kegel verliest den Leserbrief an die Lokalredaktion der MOZ. Herr Horst weist daraufhin, dass bei diesem Verein eine Erläuterung des Antrages nötig war, da dieser nicht ausreichend untersetzt war. Er schlägt vor, diesen Antrag nur anteilig mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR zu bewilligen.
In der folgenden Diskussion werden die Begriffe „zuwendungswürdig“ und „zuwendungsbedürftig“ thematisiert. Herr Krüger führt als Beispiel den Kassenstand des Serwester Landfrauenvereins an, wonach dieser Verein offenbar nicht zuwendungswürdig ist. Herr Müller lehnt die Form „zuwendungsbedürftig“ ab, da dies keine Frage des Kontostandes ist. Wenn vom Sandkruger Verein die finanzielle Untersetzung des Antrages gefordert wird, sollte dies von allen Antragstellern gefordert werden.
Herr Polster äußert, dass die Regelungen der Förderung überarbeitet werden müssen und darin die Frage der Bedürftigkeit neu definiert werden sollte, z.B. für die Aufrechterhaltung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes. Die persönliche Befriedigung von Vereinsinteressen sollten nicht bezuschusst werden.
Frau Wähner schlägt vor, in der Förderrichtlinie den jährlichen Zuschussbetrag auf maximal 1.000,00 EUR je Verein zu begrenzen. Herr Horst entgegnet dem, dass dann aber eine Öffnungsklausel für Ausnahmefälle nötig sei.
Herr Dr. Conrad schlägt für den Sandkruger Antrag vor, eine Differenzierung der Kosten vorzunehmen, z.B. indem man die Hatten-Fahrt zum Feuerwehrjubiläum aus der Bezuschussung rausnimmt. Herr Horst wiederholt seinen Vorschlag, diesem Verein von den beantragten 1.500 EUR anteilig 1.000 EUR zu bewilligen. Die finanzielle Obergrenze aus dem Haushalt in Höhe von insgesamt 5.000 EUR wurde bereits mehrmals überschritten.
Frau Kruppke schlägt vor, dieses Jahr wegen der Außenwirkung alle Anträge in der beantragten Form zu beschließen. Herr Horst befürwortet die partnerschaftliche Verbindung der Feuerwehren beider Orte Sandkrug und stellt diese als sehr wichtig heraus, weist aber daraufhin, dass aus dieser Partnerschaft kein Gemeindeauftrag oder eine gemeindliche Verpflichtung für eine Bezuschussung erwächst.
Herr Heinrich schlägt vor, den Vereinen künftig in der Förderrichtlinie die Auflage zur Aufschlüsselung der Antragssumme zu erteilen, desweiteren folgt er dem Vorschlag von Frau Wähner (Zuschussdeckelung) i.V.m. einer Ausnahmeregelung.
Herr Krüger ergänzt, dass Vereinsfahrten bereits immer gefördert wurden, jedoch die Bezuschussung eines Gastgeschenkes, wie im Sandkruger Antrag dargestellt, problematisch gesehen wird. Er schlägt aus diesem Grund vor, die Zuwendungssumme auf 700 EUR zu kürzen.
Herr Müller würdigt nochmals die Arbeit des Sandkruger Vereins, schlägt für dieses Jahr eine Zuwendungssumme in Höhe von 1.500 EUR vor, bevor die Förderrichtlinie dann überarbeitet wird.
Herr Horst fasst zusammen und läßt im Einzelnen über die Anträge abstimmen:
Somit wird über die vorliegende Beschlußvorlage abgestimmt.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2020 folgende Vereine entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 01.01.2017 wie angegeben, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, zu unterstützen:
Verein beantragter Zuschuss
1. Landfrauenverein Serwest e.V. 1.000,00 € 2. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Sandkrug e.V. 1.500,00 € 3. AWO Ortsverein Serwest-Senftenhütte e.V. 500,00 € 4. Angelverein Golzow e.V. 250,00 €
3.250,00 €
Abstimmungsergebnis
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