Auszug - Vereinsförderung 2020: Sportgemeinschaft Liepe 49 e.V.
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Herr Marschner verliest den Sachverhalt und eröffnet die Diskussion.
Herr Herbst sieht hier keine Vereinsförderung. Vereinsförderung ist für ihn, Projekte zu unterstützen, Feste durchzuführen u. ä.. Er vermisst Anträge von anderen Vereinen.
Herr Matthes und Herr Manzke sehen hier sehrwohl eine Vereinsförderung. Wenn das gemeindeeigene Sportgelände gepflegt wird, entfallen diese Aufgaben für den BBH, der dann wiederum für andere Arbeiten zur Verfügung steht. Nach Meinung von Herrn Manzke ist ein Heizkostenzuschuss keine Vereinsförderung, ansonsten ist für ihn die Pflege und Wartung des Sportgeländes vollkommen gemeinnützig.
Es wird vorgeschlagen, im Beschlussvorschlag das Wort »Zuwendung« zu streichen und dafür das Wort »Zuschuss« einzufügen. Beschluss: Die Gemeindevertretung Liepe bewilligt der Sportgemeinschaft Liepe e.V. im Haushaltsjahr 2020 einen Zuschuss in Höhe von 500,00 €.
Abstimmungsergebnis
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