Auszug - Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Zweitwohungssteuer
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Frau Gohlke erläutert die Entstehung und den aktuellen Rechtsstand der vorliegenden Entwurfsfassung. Sie informiert darüber, dass nach dem Aufgabenwechsel der Sachbearbeitung „Zweitwohnungssteuer“ in der Verwaltung der jetzt zuständige Herr Baade kürzlich ein Fachseminar zur Zweitwohnungssteuer besucht hat und sich daraus einige Hinweise zum Entwurf ergeben haben, die geprüft und evtl. noch eingearbeitet werden sollten. Sie erfragt daher das Einverständnis dafür, die Beschlussfassung über die Satzung durch die GV auf die Sitzung im Januar 2020 zu verschieben.
Dem wird allgemein zugestimmt.
Frau Wähner plädiert im Vergleich anderer Städte dafür, den Steuersatz (§ 4 Abs. 1) auf 15 % anzuheben, um diese Steuereinnahmen für den kommunalen Haushalt zu erhöhen. Herr Krüger schließt sich dem an und stellt einen rechnerischen Vergleich der Einnahmen aus den Erstwohnsitzen (Schlüsselzuweisungen) und den Zweitwohnsitzen an.
Frau Kießling erläutert ihre Recherchen, um in den Satzungsentwurf die aktuell geltende Rechtssprechung sowie die derzeitigen Kaltmietpreise aller Wohnungsvermieter zur Ermittlung der ortsüblichen Jahres-Nettokaltmiete einzuarbeiten.
Herr Krüger erfragt die Möglichkeit, die schwierige Formulierung des Ausschlussgrundes im § 2 Abs. 5 Buchstabe c) evtl. präziser formulieren zu können.
Frau Wähner und Herr Polster plädieren dafür, aus Gründen der Einnahmeerwirtschaftung mit der Satzung Anreize zu schaffen, dass Inhaber von Zweitwohnungen ihren Haupwohnsitz in diese Wohnung verlegen.
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