Auszug - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitsanalyse eines kommunalen Unternehmens
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Herr Matthes erklärt, dass die Kommunalaufsicht die Wirtschaftlichkeitsprüfung als notwendig erachtet. Der Landkreis kann auch Firmen benennen, die aufgrund von Erfahrungswerten für die Ausschreibung in Frage kommen. Weitere Firmen können auch die Gemeindevertretung benennen werden, welche für die Ausschreibung aus Ihrer Sicht in Frage kommen.
Herr Dr. Gollner erklärt, dass er für eine Beschlussänderung wäre, da der Bieterkreis durch die freihändige Vergabe eingeschränkt wäre.
Herr Springer ergänzt, wie die Zusammenarbeit mit dem „Teamred“ und den bisherigen Firmen erfolgen kann. Diese haben schließlich schon gute Ortskenntnisse.
Herr Matthes ergänzt, dass eine Firma nach der Ausschreibung ausgewählt wird und die Gemeindevertretung über die Vergabe entscheidet. Vor der Vergabe kann durchaus mit der Firma und den bereits beteiligten Firmen gesprochen werden, in wie weit die bisherigen Erfahrungen mit genutzt werden können.
Herr Großebokermann erkundigt sich nach der Zeitschiene.
Herr Matthes erklärt, dass eine Frist die Veröffentlichung der Ausschreibung von 2 Wochen üblich ist und die Umsetzung der Analyse ca. 4-6 Wochen dauern wird. Das erste Quartal 2020 ist ein realistischen Ziel.
Herr Dr. Gollner beantragt Akteneinsicht zum Vorgang. Beschluss: Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse nach § 92 (3) BbgKVerf für die Gründung eines gemeinnützigen kommunalen Unternehmens auszuschreiben. Das Unternehmen soll die Bewirtschaftung verschiedener Areale des Schiffshebewerkes zum Un-ternehmensgegenstand haben (unter anderem Betreibung des Denkmals Krafthaus, Bewirtschaf-tung des Parkplatzes und des Informationszentrums der Wasserschifffahrtsverwaltung und der Touristinformation). Die Wirtschaftlichkeitsanalyse soll unter Einbeziehung unter anderem der Er-gebnisse des integrierten Konzeptes und weiterer Ausarbeitungen und Betrachtungen von der "team red GmbH" und "Futour Dresden" erarbeitet werden und auch wirtschaftliche, kommunalrechtliche, gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und gegebenenfalls vergaberechtliche Aspekte berücksichtigen. Im Ergebnis soll ein Vorschlag zur geeignetsten Unternehmensform unterbreitet werden. Die Leistung wird nach VGV bzw. UVGO vergeben. Dazu wird der Amtsdirektor beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung vorzubereiten und der Gemeindevertretung Niederfinow vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
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