Auszug - OT Sandkrug, "Ragöser Mühle"; Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches Tempo-30 km/h-Zone

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 6.3
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 19.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-146/2019 OT Sandkrug, "Ragöser Mühle"; Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches Tempo-30 km/h-Zone
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81

Herr Polster spricht sich für die Variante 2 aus, welche praktikabler zur Reduzierung der Geschwindigkeit sei. Ein verkehrsberuhigter Bereich bringe zu viele Folgen mit sich.

Herr Engel schlägt vor, das Schild direkt hinter dem Ortsschild zu positionieren, weitergezogen bis zu den Bungalows.

 

Die Variante 2 wird einstimmig beschlossen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die

Alternative 1

Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Choriner Ortsteil Sandkrug entlang der „Ragöser Straße“ von Hausnummer 3 bis 19.

x Alternative 2

Ausweisung einer 30-km/h-Zone Ortsteil Sandkrug entlang der „Ragöser Straße“ von der Einmündung „Angermünder Straße“ („Hotel Mühlenhaus“) bis zum Ende der Bungalowsiedlung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Rückmeldung der Gemeindevertretung Chorin an die Untere Straßenverkehrsbehörde zu übermitteln.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

12

12

0

0

0