Auszug - OT Sandkrug, "Ragöser Mühle"; Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches Tempo-30 km/h-Zone
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Herr Polster spricht sich für die Variante 2 aus, welche praktikabler zur Reduzierung der Geschwindigkeit sei. Ein verkehrsberuhigter Bereich bringe zu viele Folgen mit sich. Herr Engel schlägt vor, das Schild direkt hinter dem Ortsschild zu positionieren, weitergezogen bis zu den Bungalows.
Die Variante 2 wird einstimmig beschlossen. Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die □ Alternative 1 Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Choriner Ortsteil Sandkrug entlang der „Ragöser Straße“ von Hausnummer 3 bis 19. x Alternative 2 Ausweisung einer 30-km/h-Zone Ortsteil Sandkrug entlang der „Ragöser Straße“ von der Einmündung „Angermünder Straße“ („Hotel Mühlenhaus“) bis zum Ende der Bungalowsiedlung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Rückmeldung der Gemeindevertretung Chorin an die Untere Straßenverkehrsbehörde zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
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