Auszug - Antrag auf Genehmigung von außerplanmäßigem Aufwand - Beschaffung zusätzlicher Persönlicher Schutzausrüstung im Rahmen der Gefahrenabwehr
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Herr Püschel möchte wissen, ob die Kamerad*innen nach Einsatzstunden oder pauschal entschädigt werden. Frau Spann erläutert, dass dies über eine Pauschale erfolgt, bei besonderen Einsätzen jedoch auch noch Entschädigungen darüber hinaus gezahlt werden.
Frau Hähnel erkundigt sich, ob überhaupt noch jemand einen Überblick hat, was mittlerweile an Schutzausrüstung beschafft wurde. Der Amtsausschuss beschließt ständig über neue Beschaffungen. Frau Spann bestätigt, dass hierzu Listen und Übersichten geführt werden und die Verwaltung deshalb einen Überblick über die vorhandene Ausrüstung besitzt.
Herr Polster fragt nach, warum von diesem Beschluss die Haushaltsjahre 2019/2020 betroffen sind (finanzielle Auswirkungen). Frau Spann erläutert, dass von dem ursprünglichen Ansatz aus dem Jahr 2019 ggf. auch wiederum noch Mittel nach 2020 als Haushaltsrest übertragen werden.
Mehrere Mitglieder äußern ihr Unverständnis über Zweck und Inhalt der Vorlage. Frau Spann erläutert dies kurz: die Mittel für persönliche Schutzausrüstung (PSA) in 2019 reichten nicht aus. Da noch ein Haushaltsrest bei den Entschädigungen aus 2018 besteht, soll dieser zur Deckung der Mittel für die PSA verwendet werden. Frau Köppen bittet die Verwaltung, klarere Vorlagen zu erstellen, so dass die Mitglieder des Amtsausschusses, die nicht täglich damit beschäftigt sind, diese verstehen und nachvollziehen können. Beschluss:
Der Amtsausschuss genehmigt den außerplanmäßigen Aufwand für die Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung für die Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Abstimmungsergebnis
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