Auszug - Trägerschaft der Jugendförderung ab dem Jahr 2020

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 7.1
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-003/2020 Trägerschaft der Jugendförderung ab dem Jahr 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:51.04

Der Amtsdirektor informiert zur Einleitung noch einmal kurz zur Kündigung der bisherigen Verträge zur Jugendförderung zum 31. Dezember 2019, dem Interessenbekundungsverfahren und der Bewerbung des Internationalen Bundes (IB). Er begrüßt die anwesenden Vertreter des IB (Schulze, Madel, Jung) und übergibt diesen das Wort.

 

Herr Schulze erläutert an Hand einer Präsentation (Anlage zur Sitzung) die Einrichtung des IB und die Konzeption für den Bereich der amtsangehörigen Gemeinden. Neben den drei vorhandenen Jugendklubs soll ein Schwerpunkt der Arbeit auf die aufnehmende, mobile Jugendarbeit gelegt werden. Die bisherigen stationären Orte der Jugendarbeit sollen aber erhalten bleiben. Im Vergleich zu den bisherigen Verträgen will der IB diese auf ein neues Niveau der Zusammenarbeit heben.

 

Herr Marten ergänzt als Vorsitzender des Sozialausschusses, dass der IB sich bereits am 9. Januar 2020 auf der Sitzung des Sozialausschusses ausführlich vorgestellt hat und zahlreiche Fragen kompetent beantwortete. So waren z. B. Kinder- und Jugendliche zugegen, die vorher gemäß § 18a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg auf geeigneten Kanälen über die Veranstaltung informiert wurden. Herr Marten betrachtet den IB als „Profis der Jugendarbeit“, man müsse aber versuchen, das Ehrenamt verstärkt in diesem Bereich einzubinden.

 

Herr Zoschke erkundigt sich nach den unterschiedlichen Kosten für die beiden Sozialarbeiter. Herr Matthes verweist auf die bisherige Differenzierung nach den Bereichen der ehemaligen Ämter Britz-Chorin und Oderberg. Die Personalstellen wurden danach aufgeteilt. Der Amtsdirektor räumt jedoch ein, dass diese Differenzierung nicht zwingend ist. Herr Zoschke kann die immer noch existierende Unterscheidung nach den ehemaligen Ämtern nicht nachvollziehen. Der Amtsdirektor bestätigt erneut, dass grundsätzlich nichts dagegen spricht, eine Gesamtabrechnung vorzunehmen.

 

Herr Marschner fragt nach, warum nicht auch die Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren berücksichtigt wurden. Herr Matthes erklärt, dass diese Altersgruppe nicht unter die Jugendförderung fällt.

 

Frau Köppen möchte wissen, wie das Ganze finanziell abgewickelt wird bzw. wie der Zuschuss des Landkreises abgerechnet wird. Frau Spann erläutert, dass die Erträge gegen alle Aufwendungen gerechnet werden. Frau Köppen interessiert weiter, ob die Maßgaben des § 18 a der Kommunalverfassung berücksichtigt wurden. Herr Marten erläutert, dass es ja um die Möglichkeit der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen geht und dafür individuelle Herangehensweisen der Informationsvermittlung zu nutzen sind. In diesem Fall war die vorrangige Bekanntmachung im Online-Bereich richtig und der durchaus rege Zuspruch bestätigte dies.

 

Frau Köppen kommt zurück auf den Vorschlag von Herrn Zoschke, eine Gesamtabrechnung der Personalkosten vorzunehmen oder auf Vorschlag der Verwaltung eine Differenzierung der Kosten für den Bereich Britz-Chorin und Oderberg vorzunehmen. Der Amtsausschuss stimmt deshalb zunächst darüber ab, ob die Gesamtkosten der Jugendarbeit entsprechend der Kinderzahl im betreuungsrelevanten Alter auf die Gemeinden umgelegt werden sollen.

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

13

7

6

-

-

 

Damit beinhaltet die Beschlussvorlage AA-003/2020 diese Variante der Personalkostenabrechnung und es wird nun über die eigentliche Vorlage abgestimmt.

 

Der Amtsdirektor weist abschließend darauf hin, dass die Vertragsverhandlungen mit dem IB ab morgen beginnen, damit die Verträge in den einzelnen Gemeinden bis zum 1. März 2020 beschlossen werden können.


Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt, die Übergabe der Trägerschaft der Jugendförderung an den Internationalen Bund, IB Berlin-Brandenburg gGmbH, Region Brandenburg Nordost, Ziegelstraße 16, 15366 Neuenhagen.


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

13

13

-

-

-

 


  Beschluss: 16.01.2020 Amtsausschuss ungeändert beschlossen
Termin 30.01.2020 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Haupt- und Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: Jasmin Siegel  
Termin: 30.01.2020 Status: (offen)
Auftrag: