Auszug - Zuschuss für Liquiditätssicherung
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Thomas Polster: Einem Zuschuss ist nichts entgegenzusetzen, allerdings ist dieser Ablauf in jedem Jahr gleich. Auf Dauer ist das natürlich fragwürdig. Hier muss eine Lösung gefunden werden, mit der die Gemeinde entlastet werden kann.
Thomas Lenz: Ich habe 30 Jahre lang das Haus Chorin geführt – der Saisonbetrieb ist sehr schwierig. Einnahmen müssen im Winter zu erwarten sein, sonst geht ein Betrieb kaputt.
Franziska Siedler: Der neue Haushalt des Landes Brandenburg für das Jahr 2020 wurde noch nicht beschlossen. Dies führt zu einem Engpass, durch den wichtige Projekte nicht umgesetzt werden können. Ohne unsere Sonderveranstaltungen könnte der Eigenbetrieb durchaus auch ohne Zuschüsse überleben, dann aber leidet zwangläufig die Attraktivität abseits der externen Sommerveranstaltungen darunter.
Unsere überregionale Strahlkraft ist sehr wichtig und somit wären Unterhaltskosten vom Landkreis eben erstrebenswert. Diese gibt es so aber noch nicht und solange das so bleibt, muss uns die Gemeinde mit einem Zuschuss weiterhelfen. Alle Gelder sind immer projektbezogen.
Thomas Polster: 50.000,00 Euro die aus der Gemeinde genommen werden - aus der vorläufigen Haushaltsplanung der Gemeinde - könnten natürlich ganz schnell an anderer Stelle fehlen. Es muss also jede Möglichkeit ergriffen werden, den Zuschuss nicht weiterhin als Lösung anzustreben.
Jörg Matthes: Es handelt sich aber nicht um ein strukturelles Problem. Es ist ein Liquiditätsproblem der BLB. Wir müssen an der Stelle Druck aufbauen. Frau Dr. Siedler wird persönlich Kontakt aufnehmen und vorstellig werden – der Eigenbetrieb leidet direkt unter der langsamen Arbeit der BLB.
Thomas Lenz: Die Gemeinde muss nun mal als das letzte Auffangnetz fungieren, wenn es keine andere Lösung gibt.
Jörg Matthes: Es braucht eine größere Zuwendung von anderer Stelle. Der Zuschuss der Gemeinde muss zurückgezahlt werden.
Thomas Polster ruft zur Abstimmung über den Zuschuss auf.
Die Entscheidung zur befristeten Bezuschussung wurde einstimmig angenommen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin genehmigt die vorstehende, durch den Amtsdirektor im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, getroffene Eilentscheidung.
Abstimmungsergebnis
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