Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Schulträgerschaft zwischen der Stadt Joachimsthal und der Gemeinde Chorin
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Herr Matthes erläutert die vorliegende BV und begründet den Beschlussbedarf mit der Anforderung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Stadt Joachimsthal. In der bestehenden Vereinbarung zwischen Britz und Chorin zur Übernahme der Schulträgerschaft war der OT Senftenhütte ausgenommen.
Herr Krüger fragt, ob die Eltern der Grundschüler aus Senftenhütte dann zwei Wahlmöglichkeiten über die Grundschule hätten. Dies wird von Herrn Matthes verneint. Sollten Eltern die Grundschule Britz oder eine andere für ihr Kind wünschen, benötigen sie dafür eine Ausnahmegenehmigung des Staatlichen Schulamtes.
Herr Krüger erklärt die historische Situation anhand des Schülertransports. Weil die öffentliche Straßenanbindung zwischen Senftenhütte und Britz seinerzeit nicht ausgebaut war, gehört Senftenhütte zum Grundschulbezirk Joachimsthal. Er schlägt vor, nunmehr den OT Senftenhütte in die bestehende Vereinbarung mit Britz aufzunehmen, auch würde der öffentliche Nahverkehr nach Britz damit gefestigt werden.
Herr Polster schließt sich dem zur Sicherung des Schulstandortes Britz an und empfiehlt die Option von zwei Schulbezirken für die Eltern der Schüler aus Senftenhütte.
Herr Horst weist daraufhin, dass die sozialen Bindungen der Familien aus Senftenhütte stärker nach Joachimsthal gerichtet sind als nach Britz und die Grundschule Britz derzeit keine Standortprobleme hat.
Herr Matthes macht darauf aufmerksam, dass bei einer Änderung der Schulträgerschaft nach Britz die Schüler der Grundschule Joachimsthal dort bis zum Ende der Grundschulzeit verbleiben, aber die Neuaufnahme von Lernanfängern aus Senftenhütte dann in Britz erfolgen würde. Gemäß den schulrechtlichen Bestimmungen sind deckungsgleiche Schulbezirke nur bei gleicher Trägerschaft möglich. Im Ergebnis einer Anfrage an das Bildungsministerium (MBJS Bbg.) besteht die Option der Schulwahl Britz oder Joachimsthal laut Auskunft der Kommunalaufsicht nicht.
Herr Dr. Engel schlägt ebenfalls die Zuordnung des Schulbezirkes Senftenhütte nach Britz vor.
Herr Horst beantragt die Zurückweisung der vorliegenden Beschlussvorlage und die Vorlage einer neuen für den Grundschulstandort Britz lautenden.
Die Festlegung darüber erfolgt mit Einstimmigkeit. |
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