Auszug - Leistungsvertrag über die Jugendförderung mit dem IB Berlin-Brandenburg gGmbH ab dem 1. März 2020

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Einberufung einer Sitzung mit verkürzter Ladungsfrist nach § 34 BbgKV i.V.m. §2 Abs. 3 der Geschäftsordung der Gemeindevertretung Britz - Eilbedürftigkeit ist gegeben, auf Grund der bestehenden Vakanz der Jugendarbeit in den amtsangehörigen Gemeinden. Die fortführung der Jugendarbneit der Jugendarbeit soll zum 01.03.2020 erfolgen.
BR-002/2020 Leistungsvertrag über die Jugendförderung mit dem IB Berlin-Brandenburg gGmbH ab dem 1. März 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:51.40

Herr Matthes erläutert zusammenfassend den Beschluss und nennt die wichtigsten Zahlen und Fakten. Insbesondere hebt Herr Matthes einige Vorzüge im Vergleich zum alten Träger, der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. hervor. Als erstes weist Herr Matthes auf die Gesamtkosten hin. Die Gesamtkosten des Internationalen Bundes belaufen sich auf 19.700,00 € davon werden 10.203,95 € vom Land gefördert. Bei der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. belaufen sich die Gesamtkosten auf 24.541,84 €. Zweitens erklärt Herr Matthes, dass der IB ein Leasingfahrzeug anbietet, damit die Jugendförderer mobil sind. Die Landesmittel sind daran geknüpft, dass die Jugendförderer 25% ihrer Arbeitszeit in Kooperation mit den Schulen ableisten. Fokus ist der stationäre Jugendclub, 25% von 100% bleiben für die Kooperation pro Schule. Zwei Jugendförderer werden für das Amtsgebiet vom internationalen Bund zum 01.03.2020 eingestellt. Am Ende macht Herr Matthes deutlich, dass dieser Vertragsabschluss von enormer Wichtigkeit für den gesamten Amtsbereich ist.

Herr Marten meldet sich zu Wort und spricht ebenfalls die überaus hohe Priorität und Bedeutsamkeit aus Sicht des Sozialausschusses des Amtes aus. Weiterhin stellt Herr Marten einige Fragen zu den im Vertrag genannten Anlagen des Beschlusses und bittet um Überprüfung. Diese wurden ausführlich durch den Amtsdirektor beantwortet. Frau Rosenkranz erkundigt sich nach der Kooperation zwischen Träger und Schule und ob dieser schon früher bestand.

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendförderung in der Gemeinde Britz ab dem 1. März 2020 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen der Gemeinde Britz und der IB Berlin-Brandenburg gGmbH.

 

Der Amtsdirektor wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0