Auszug - Leistungsvertrag über die Jugendförderung mit dem IB Berlin-Brandenburg gGmbH ab dem 1. März 2020
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Herr Matthes erläutert zusammenfassend den Beschluss und nennt die wichtigsten Zahlen und Fakten. Insbesondere hebt Herr Matthes einige Vorzüge im Vergleich zum alten Träger, der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. hervor. Als erstes weist Herr Matthes auf die Gesamtkosten hin. Die Gesamtkosten des Internationalen Bundes belaufen sich auf 19.700,00 € davon werden 10.203,95 € vom Land gefördert. Bei der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. belaufen sich die Gesamtkosten auf 24.541,84 €. Zweitens erklärt Herr Matthes, dass der IB ein Leasingfahrzeug anbietet, damit die Jugendförderer mobil sind. Die Landesmittel sind daran geknüpft, dass die Jugendförderer 25% ihrer Arbeitszeit in Kooperation mit den Schulen ableisten. Fokus ist der stationäre Jugendclub, 25% von 100% bleiben für die Kooperation pro Schule. Zwei Jugendförderer werden für das Amtsgebiet vom internationalen Bund zum 01.03.2020 eingestellt. Am Ende macht Herr Matthes deutlich, dass dieser Vertragsabschluss von enormer Wichtigkeit für den gesamten Amtsbereich ist. Herr Marten meldet sich zu Wort und spricht ebenfalls die überaus hohe Priorität und Bedeutsamkeit aus Sicht des Sozialausschusses des Amtes aus. Weiterhin stellt Herr Marten einige Fragen zu den im Vertrag genannten Anlagen des Beschlusses und bittet um Überprüfung. Diese wurden ausführlich durch den Amtsdirektor beantwortet. Frau Rosenkranz erkundigt sich nach der Kooperation zwischen Träger und Schule und ob dieser schon früher bestand.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendförderung in der Gemeinde Britz ab dem 1. März 2020 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen der Gemeinde Britz und der IB Berlin-Brandenburg gGmbH.
Der Amtsdirektor wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
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