Auszug - Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 7.2
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Einberufung einer Sitzung mit verkürzter Ladungsfrist nach § 34 BbgKV i.V.m. §2 Abs. 3 der Geschäftsordung der Gemeindevertretung Britz - Eilbedürftigkeit ist gegeben, auf Grund der bestehenden Vakanz der Jugendarbeit in den amtsangehörigen Gemeinden. Die fortführung der Jugendarbneit der Jugendarbeit soll zum 01.03.2020 erfolgen.
BR-004/2020 Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Nach kurzer Diskussion wird festgelegt, dass der Satz bezüglich der Querungshilfe im Sachverhalt zu streichen ist (zweiter Absatz, erster Satz).

 

Dies ist einstimmig beschlossen worden.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beauftragt das Amt Britz-Chorin-Oderberg eine Verkehrsrechtliche Anordung zur Signalisierung einer Fußgängerquerung mittels Fußgängerbedarfslichtsignalanlage (FSA) im Kreuzungsbereich der Straße „Zum Hasenpfuhl“/ „Joachimsthaler Straße“ zu beantragen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0