Auszug - Änderung der Zone zum eingeschränkten Haltverbot im Wohngebiet "Oderberger Straße"

 
 
Bauausschuss Britz
TOP: Ö 8.2
Gremium: Bauausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 10.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-091/2019 Änderung der Zone zum eingeschränkten Haltverbot im Wohngebiet "Oderberger Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81

Herr Gerhardt informiert über den Sachstand. Die ursprüngliche, in der November-Sitzung diskutierte Beschlussvorlage ist nochmals angepasst und einige Wünsche der Einwohner eingearbeitet worden.

 

Alle Parkflächen sollen zeitlich begrenzt werden und zwar von montags bis freitags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer zulässigen Parkzeit von 2 Stunden. In der übrigen Zeit (also nachts und am Wochenende) ist das Parken in diesen gekennzeichneten Bereichen uneingeschränkt möglich.

 

Diese zeitlichen Beschränkungen soll ein Dauerparken verhindern und zu einer gewissen Rotation führen.

 

Aufgrund der Anwohnerhinweise wurden einige Parkbereiche noch einmal überarbeitet.

 

Die Seestraße und die Winkelmannstraße sind zu schmal, um auch hier Parkbereiche anordnen zu können.

 

Der Kiefernweg soll durch geringfügige bauliche Veränderungen (Aufschotterungen im Bereich der vorhandenen Palisaden) so gestaltet werden, dass das Parken möglich ist. Er soll zudem künftig als Einbahnstraße ausgewiesen werden.

 

Auf Nachfrage aus der Einwohnerschaft bestätigt Herr Gerhardt, dass außerhalb der angegebenen Zeiten (also montags bis freitags in der Zeit von 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr und am Wochenende) in den gekennzeichneten Bereichen uneingeschränkt geparkt werden darf.

 

Herr Mielke appelliert an die Abgeordneten, die Parkzeitenregelung in der Hans-Ammon-Straße im Bereich der Wohnungsgenossenschaft (derzeit 0,5 h) nicht zu ändern und erläutert dazu noch einmal den bisherigen Werdegang bis zur Umsetzung dieser Regelung.

 

Herr Gerhardt macht darauf aufmerksam, dass durch den Außendienstmitarbeiter bei regelmäßigen Kontrollen festgestellt wurde, dass die Parkflächen der Wohnungsgenossenschaft nicht ausreichend sind.

 

Herr Mielke macht deutlich, dass die Wohnungsgenossenschaft auch zukünftig weitere Parkflächen schaffen wird und es der Wunsch der 138 Mietparteien ist, die bisherige Regelung zur Parkdauer in der Ammonstraße so zu belassen.

 

Herr Bülow und Herr Leutz stellen die Frage, warum der Bereich zwischen der Wiesenstraße 20 a und 20 c als Parkbereich ausgewählt wurde. Sie sind der Meinung, dass auf dieser Straßenseite, die keinen Gehweg besitzt, die Einsicht (insbesondere für Kinder) von den Grundstücken kommend durch parkende Fahrzeuge erheblich beeinträchtigt wird.

 

Der Bauausschuss bitte um eine kurze Mitteilung, ob und wie in der Choriner Straße, insbesondere im Bereich des Mietobjekts Choriner Straße 12, geparkt werden darf.