Auszug - Jahresabschluss der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2015
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Beschluss: Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung -BbgKVerf- den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2015.
Abstimmungsergebnis
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