Auszug - Änderung der Zone zum eingeschränkten Haltverbot im Wohngebiet "Oderberger Straße"
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Da hierzu ausführlich im Bauausschuss Britz beraten wurde, bittet Herr Guse, Herrn Kappes um eine Zusammenfassung der Beschlussvorlage.
Die wichtigsten Eckdaten: Zur Wiesenstr. Der Bereich Wiesenstr. 20a – 20c wird auf die gegenüberliegende Straßenseite 37 – 42 verlegt. Der auf dieser Fahrbahnseite befindliche Fußweg stellt ein Sicherheitsgewinn für ein- & aussteigende Personen dar. Herr Matthes und Herr Kappes machen noch einmal deutlich, dass das Parken mit der Beschilderung 2 Std. mit einer Parkscheibe von Mo – Fr. von 07.00 – 18.00 Uhr generell hier erlaubt ist. Am Samstag und Sonntag sowie zwischen 18 und 7 Uhr kann in diesem Bereich ohne die Nutzung einer Parkscheibe ohne Einschränkungen geparkt werden. Fazit: Es werden mehr Parkflächen als vorher geschaffen.
Hans-Ammon-Str. Trotz der Einwände soll in diesem Bereich keine Änderung durchgeführt werden. Die aktuelle Beschilderung soll bestehen bleiben.
Nach einer ausführlichen Erläuterung durch Herrn Kappes bittet Herr Guse um das Abstimmungsergebnis. Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der eingeschränkten Haltverbotszone „Wohngebiet Oderberger Straße“ gemäß vorliegenden Plänen (Anlage 1) und beauftragt die Verwaltung, die Änderungen bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu beantragen. Abstimmungsergebnis
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