Auszug - Vergabe Reparatur Choriner Dorfstraße
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Bürgermeister: Die Choriner Dorfstraße ist in einem desolaten Zustand, so dass eigentlich ein grundhafter Ausbau nötig wäre, der aber zu hoher finanzieller Belastung der Anwohner führen würde. Es bleibt als Lösungsvariante die Aufbringung einer Deckschicht. Hinzuweisen ist darauf, dass die bauausführende Firma dann auch nur für diese Deckschicht in die Gewährleistung eintritt. Diese Reparatur soll dann auch die einzige vor einem grundhaften Ausbau der Straße sein. Der FD 60 hat 10 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, 7 Angebote sind eingegangen.
Herr Engel hält die Maßnahme für einen gelungenen Kompromiss und unterstützt die Meinung, dass dies die einzige Reparatur dieser Straße sein soll.
Herr Polster verweist darauf, dass andere Maßnahmen in diesem Jahr dadurch nicht mehr realisiert werden können.
Auf die Frage von Herrn Buse nach dem Beginn der Baumaßnahme antwortet Herr Horst, dass damit Anfang November für die Dauer von etwa 1 Woche gerechnet werden kann. Die Baumaßnahme beinhaltet nur die Aufbringung der Deckschicht sowie die damit verbundene Anhebung der Gullys, es werden keine Straßenränder, Gehwege o. ä. instandgesetzt.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf Grundlage der Angebotsprüfung und des Vergabevorschlages die Reparatur der Choriner Dorfstraße durch die Firma:
STRABAG AG Bereich Brandenburg Gruppe Templin Schützenweg 5 16268 Templin
gemäß § 16 VOB/A mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ausführen zu lassen.
Abstimmungsergebnis
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