Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Stadt Oderberg
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Frau Göcke weist darauf hin, dass keine Inventarliste vorliegt. Diese ist zur nächsten Beratung vorzulegen. Herr Hehenkamp erklärt, dass diese Vertragsüberarbeitung auf Grund der Doppik erfolgt. Der Vertrag regelt den Wertausgleich, was bisher nicht geregelt war. Frau Göcke schlägt vor die Beschlussvorlage zurückzustellen und im Ausschuss zu beraten. Frau Hähnel lässt über die Zurückstellung abstimmen. Abstimmungsergebnis
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