Auszug - Erteilung eines gemeindlichen Einvernehmens zur Baumaßnahme "Asylbewerberheim" Hermann-Seidel-Straße
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Herr Hehenkamp informiert über die herausgearbeitet Stellungnahme. Dies ist in der Begründung der Beschlussvorlage beigefügt.
Frau Marchwat möchte wissen, ob ein Bodengutachten vorliegt. Frau Hähnel verneint dies.
Herr Hehenkamp schlägt folgende Ergänzung zum Beschluss vor:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg lehnt den Antrag auf Abweichung von der Satzung der Stadt Oderberg über die Herstellung notwendiger Stellplätze vom 03.03.2005 (Amtsblatt für das Amt Oderberg, Nr. 2/2005) ab.
Beschluss: Die Stadt Oderberg versagt nach § 36 BauGB ihr Einvernehmen für das beantragte Vorhaben „Neubau eines Asylbewerberheimes“, Oderberg, Hermann-Seidel-Straße, Flur 8, Flurstück 738.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg lehnt den Antrag auf Abweichung von der Satzung der Stadt Oderberg über die Herstellung notwendiger Stellplätze vom 03.03.2005 (Amtsblatt für das Amt Oderberg, Nr. 2/2005) ab.
Abstimmungsergebnis
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