Auszug - Informationen zur Haftung von Gemeindevertretern
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Der Amtsdirektor führt aus, dass Rückgriffe auf Gemeindevertreter ausgeschlossen sind, da diese mit bestem Wissen und Gewissen sowie nach ihren Erfahrungswerten handeln. Der Gemeindevertreter, Herr Anders, stellt fest, dass ihm die Informationsvorlage nicht ausführlich genug ist und kündigt eine schriftliche Äußerung seinerseits an. Die Informationsvorlage hätte auch strafrechtliche Folgen und Ordnungsgelder umfassen müssen. |
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