Auszug - Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2020
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Polster TOP 7.2 CH-036/2020 Das notwendige Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist vor der Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2020 von der Kommunalaufsichtsbehörde zu genehmigen. Er macht darauf aufmerksam, dass sich die Gemeinde Chorin für das HH-Jahr 2020 immer noch in der „vorläufigen Haushaltsführung“ befindet, wegen des noch nicht beschlossenen Haushaltsplanes 2020. Frau Hecht - macht noch einmal mit Nachdruck darauf aufmerksam, dass das HSK gesondert und als erstes beschlossen werden muss - erläutert die Darstellung des HSK - die Erträge reichen bei Weitem nicht aus, daraus resultiert die schlechte finanzielle Situation der Gemeinde Chorin - es muss der HH wieder ausgeglichen werden - der Fehlbetrag aus den Vorjahren wird mitgeschleppt, insbesondere aus dem Jahr 2018 - der Jahresabschluss 2018 ist noch nicht geprüft - z.B. 1. die noch nicht abgeschlossene Veranlagung der Wasser- und Bodengebühren für das Jahr 2018 trägt dazu bei, dass der Fehlbetrag ansteigt - diese Beträge standen nicht zur Verfügung, die tatsächliche Veranlagung konnte nicht eingezogen werden - z.B. 2. die Veräußerung des Grundstückes im OT Brodowin „Dorfstraße 76“, war geplant im Jahr 2018 -> realisiert jedoch erst im Jahr 2019, dabei ist fraglich, ob der Erlös in den HH für 2018 angepasst wird oder in den HH für 2019 fließt. Dazu steht die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht noch aus. - Um die Verschuldung zu verringern sind Konsolidierungsmaßnahmen geplant - Anpassung der Zweitwohnungsteuer - Überarbeitung der Friedhofsgebührensatzung hier werden sich die Erträge wiederspiegeln, die Auswirkungen sind berücksichtigt worden Berücksichtigung finden weiterhin die jährliche zugewendete Pauschale in Höhe von 84.400 € für Investitionen bzw. Investitionsmaßnahme für Instandhaltungsmaßnahmen (kommunale Straßen, Wege und Plätze). Weitere Einsparmaßnahmen sind aufgezeigt.
Herr Dr.Engel - fragt an, ob auch Kürzungen bei den Aufwandsentschädigungen möglich wären, auf den vorherigen Stand der Erhöhung? Damit könnte man ein Zeichen setzen. Herr Polster - dadurch entsteht sicherlich eine weitere Einsparung, dass der HH ausgeglichen werden könnte. Herr Horst - im Jahr würden ca. 10.000 € eingespart werden Herr Krüger - die Aufwandsentschädigungsatzung hat eine Negativauswirkung, zumal die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B erhöht wurden aber davor erst einmal die Diäten. Das Argument von Herrn Dr. Engel ist seines Erachtens richtig! Herr Polster - dazu ist eine entsprechende Beschlussvorlage zur nächsten GV-Sitzung zu erarbeiten Änderung der Satzung, zurück zur Höhe der alten Sätze.
Man wird dann sehen, ob mehrheitlich eine Änderungssatzung gewünscht wird.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |