Auszug - Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2020

 
 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Finanz- und Sozialausschuss Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 12.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:43
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
CH-036/2020 Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Polster

TOP 7.2     CH-036/2020

Das notwendige Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist vor der Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2020 von der Kommunalaufsichtsbehörde zu genehmigen.

Er macht darauf aufmerksam, dass sich die Gemeinde Chorin für das HH-Jahr 2020 immer noch in der „vorläufigen Haushaltsführung“ befindet, wegen des noch nicht beschlossenen Haushaltsplanes 2020.

Frau Hecht

-          macht noch einmal mit Nachdruck darauf aufmerksam, dass das HSK gesondert und als erstes beschlossen werden muss

-          erläutert die Darstellung des HSK

-          die Erträge reichen bei Weitem nicht aus, daraus resultiert die schlechte finanzielle Situation der Gemeinde Chorin

-          es muss der HH wieder ausgeglichen werden

-          der Fehlbetrag aus den Vorjahren wird mitgeschleppt, insbesondere aus dem Jahr 2018

-          der Jahresabschluss 2018 ist noch nicht geprüft

-          z.B. 1. die noch nicht abgeschlossene Veranlagung der Wasser- und Bodengebühren für das Jahr 2018 trägt dazu bei, dass der Fehlbetrag ansteigt

-          diese Beträge standen nicht zur Verfügung, die tatsächliche Veranlagung konnte nicht eingezogen werden

-          z.B. 2. die Veräußerung des Grundstückes im OT Brodowin „Dorfstraße 76“, war geplant im Jahr 2018 -> realisiert jedoch erst im Jahr 2019, dabei ist fraglich, ob der Erlös in den HH für 2018 angepasst wird oder in den HH für 2019 fließt. Dazu steht die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht noch aus.

-          Um die Verschuldung zu verringern sind Konsolidierungsmaßnahmen geplant

    - Anpassung der Zweitwohnungsteuer

    - Überarbeitung der Friedhofsgebührensatzung

       hier werden sich die Erträge wiederspiegeln, die Auswirkungen sind berücksichtigt worden

Berücksichtigung finden weiterhin die jährliche zugewendete Pauschale in Höhe von 84.400 € für Investitionen bzw. Investitionsmaßnahme für Instandhaltungsmaßnahmen (kommunale Straßen, Wege und Plätze). Weitere Einsparmaßnahmen sind aufgezeigt.

 

Herr Dr.Engel

-          fragt an, ob auch Kürzungen bei den Aufwandsentschädigungen möglich wären, auf den vorherigen Stand der Erhöhung? Damit könnte man ein Zeichen setzen.

Herr Polster

-          dadurch entsteht sicherlich eine weitere Einsparung, dass der HH ausgeglichen werden könnte.

Herr Horst

-          im Jahr würden ca. 10.000 € eingespart werden

Herr Krüger

-          die Aufwandsentschädigungsatzung hat eine Negativauswirkung, zumal die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B erhöht wurden aber davor erst einmal die Diäten. Das Argument von Herrn Dr. Engel ist seines Erachtens richtig!

Herr Polster

-          dazu ist eine entsprechende

Beschlussvorlage zur nächsten GV-Sitzung zu erarbeiten

Änderung der Satzung, zurück zur Höhe der alten Sätze.

 

Man wird dann sehen, ob mehrheitlich eine Änderungssatzung gewünscht wird.