Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2020
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TOP 7.3 CH-037/2020 Frau Hecht Im Vorbericht auf der Seite A9 fehlt eine Position, unkorrekte Berechnung. Die Summe der Aufwendungen wurde vergessen. Für die finale Aufbereitung erfolgt die Änderung. Wegen der „vorläufigen Haushaltsführung“ sind neue Investitionen nicht zulässig, eine Kreditaufnahme ist möglich, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist. Die Kommunen müssten aus den eigenen Mitteln bezahlen. Laut Kassenbestand stehen 687.000,00 € zur Verfügung. 400.000,00 € waren für Rücklagen verplant. Angestrebt wird, die Zahlungsfähigkeit zu behalten. Dazu gehört auch in erster Linie das Kloster zu bedienen, die derzeitigen Einnahmen sind weggebrochen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ergab, dass die Kreditobergrenze Saldo bei Aufnahme eines Kredites bei max. 340.911,00 € liegt.
Herr Polster - OT Golzow „Lindenweg 6“, Ausbau des Dachgeschosses Fertigstellung ist im Jahr 2020 geplant. Nach Mitteilung vom Bauamt sind 450.000,00 € Brutto zu investieren. Aufnahme in diesem HH? Frau Hecht - im Produktbereich Bauen und Wohnen bereits veranschlagt. Herr Dr. Engel Wie groß ist die Fläche, die ausgebaut werden soll? Herr Polster antwortet 238 m². Herr Dr. Engel - das ist de facto ein Neubau, mit einer Wohnungsmiete von 11,00 €. Erfolgte schon eine Wirtschaftlichkeitsberechnung? Herr Polster - der Finanzbedarf obliegt den Fachämtern Herr Horst - als Anmerkung oder Tipp, eine Legende beizulegen, zur besseren Übersicht Auf Seite 166, unter dem Punkt Kurzbeschreibung, muss es richtig heißen: Sanierung der Dorfteiche in Chorin und Golzow. (OT Brodowin hat keinen Dorfteich)
Herr Polster lässt nun abstimmen. TOP 7.2 - CH-036/2020 – einstimmiges Einverständnis des Ausschusses – Empfehlung an GV Chorin TOP 7.3 - CH-037/2020 – einstimmiges Einverständnis des Ausschusses – Empfehlung an GV Chorin
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