Auszug - Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung)
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Frau Hecht erläutert die Änderungen. Herr Dr. Engel - neue Änderung im § 4 Steuersatz 20% - in den westlichen Bundesländern liegt der Steuersatz bei 25% Frau Hecht - nach der Berechnung (ab 01.07.2019) der ortsüblichen Jahresnettokaltmiete beträgt der Steuersatz nur 20%, demzufolge auch nur so bei der Änderung berücksichtigt. Herr Dr. Engel - kaum Bemessungsgrundlage, es gibt zu wenig Mietwohnungen aus denen der Mietensatz berechnet werden kann Herr Polster Es fehlt einfach die Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen, sicherlich wird sich zukünftig daran etwas ändern, dass der Steuersatz bei 25% liegt. Herr Horst Man kann nicht das Höchstmaß ansetzten. Evtl. werden die Bürger beim Verwaltungsgericht klagen und daraus resultieren neue Kosten. Man muss die Änderungen mäßig angehen. Herr Dr. Conrad - gibt es Schätzungen für Fehlmeldungen? Herr Polster - bei entsprechenden Meldevorschriften, wird davon ausgegangen. Bei Nichteinhaltung ist die Amtsverwaltung gefordert, dass es greift. Herr Matthes - bezieht sich auf das Bundesmeldegesetz - die Meldung der Zweitwohnung erfolgt im Melderegister, ist aber tlw. abweichend vom wirklichen Aufenthalt der Bürger Frau Hecht - der als Anlage zur Satzung beigefügte Erhebungsbogen wurde bereits versendet, es wird der Rücklauf erwartet - man ist auf Hinweise der Ortskundigen Bürger angewiesen
Herr Dr. Engel - Anfrage zum § 2 Abs. 8 b. - die Zeitschiene sieht er als weiteres Schlupfloch
Dazu heißt es: ………nur für einen Zeitraum von weniger als einen Monat im Kalenderjahr objektiv nachweisbar ist,…….. Frau Hecht - das ist die aktuelle Rechtsprechung – weniger als 4 Wochen
Herr Polster gibt eine Empfehlung und lässt nun abstimmen. TOP 7.1 – CH 025/2020 Empfehlung: Nach öffentlicher Bekanntmachung der Satzung ist die Reaktion der Bürger abzuwarten. Feedback der Verwaltung ist notwendig um eine Anpassung innerhalb von 6-12 Monaten vorzunehmen. Einstimmiges Einverständnis des Ausschusses – Empfehlung an GV Chorin
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