Auszug - Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen und Freizeit an der ehemaligen Augusta-Mühle"

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
OD-032/2020 Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen und Freizeit an der ehemaligen Augusta-Mühle"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Fischer teilt mit, dass die Antragsteller ihr Projekt im Entwicklungsausschuss vorgestellt haben. Die Mitglieder des Entwicklungsausschusses haben einstimmig für das Projekt gestimmt.

 

Herr Zoschke weist darauf hin, dass auf Seite 2 im dritten Absatz „Gemeinde Chorin“ statt „Stadt Oderberg“ steht. Der Amtsdirektor merkt an, dass dies ein Fehler ist, der jedoch keine Auswirkung hat. Der Beschlusstext ist korrekt und von der Sachverhaltsdarstellung unberührt.

 

Da keine weiteren Fragen bestehen, erfolgt die Abstimmung.


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen und Freizeit an der ehemaligen Augusta-Mühle" gem. § 12 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Oderberg, Flur 8, Flurstücke 777 und 780.

Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließen.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

13

13

0

0

0