Auszug - Umgestaltung des Schulstandortes "Max-Kienitz-Grundschule Britz" - Änderungsbeschluss

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 8.1
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
BR-009/2020 Umgestaltung des Schulstandortes "Max-Kienitz-Grundschule Britz" - Änderungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Guse geht ausführlich auf die Sachverhaltsdarstellung und die Notwendigkeit der Eilentscheidung ein und bittet im Anschluss um die Abstimmung.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffene Eilentscheidung folgenden Inhalts:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, den Beschluss BR-061/2018 in der Fassung des Änderungsbeschlusses BR-074/2019 zu ändern und folgende Maßnahmen im Zuge der Umgestaltung des Schulstandortes Grundschule „Max-Kienitz“ Britz bei Verfügbarkeit ausreichender finanziellen Mittel zu realisieren:

 

  • Errichtung eines Neubaus für die Hortbetreuung am Schulstandort der Grundschule „Max Kienitz“

 

  • Neugestaltung der Außenanlagen, insbesondere in Bezug auf die Hol- und Bringesituation vor dem Schulgebäude und auf dem Schulgelände, die Neugestaltung der Außensportanlagen und die Sanierung bzw. Neugestaltung der Pausenhofflächen; dabei sind die bisherigen Außenanlagenplanungen dem geplanten Hort-Neubau anzupassen.

 

Der Aus- bzw. Umbau des Seitenflügels (Verbindungsbau) sowie der Aus- und Umbau des Hauptgebäudes der Grundschule werden nicht umgesetzt.“

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

12

12

0

0

0